Die Baden-Württemberg Cloud (bwCloud) stellt Mitgliedern von Lehr- und Forschungseinrichtungen des Landes auf dem Wege der Selbstprovisionierung kurzfristig und ohne langwieriges Antragsverfahren virtuelle Maschinen (Server) zur Verfügung, die analog zu entsprechenden Angeboten kommerzieller Anbieter wie z.B. Amazon EC2 genutzt werden können.


A.1) Wer darf die bwCloud nutzen?[nutzung]

Grundsätzliche Nutzungsbeschränkungen (z.B. auf Mitglieder von Lehr- und Forschungseinrichtungen des Landes) ergeben sich sich aus der Zweckbindung der Einrichtungen die diesen Dienst betreiben und den materiellen Beschränkungen, denen die Betreiber der Infrastruktur unterworfen sind. Die Nutzung dieses Dienstes ist auf Aktivitäten beschränkt die sich

Mit den beschriebenen Aktivitäten wird auch gleichzeitig der berechtigte Nutzerkreis der bwCloud spezifiziert:

A.2) Voraussetzungen zur Nutzung der bwCloud

Folgende technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung der bwCloud müssen gegeben sein:

  1. Die Heimatorganisation des / der zukünftigen bwCloud-Nutzers_in muss im am föderierten Identitätsmanagement der baden-württembergischen Hochschulen bwIDM teilnehmen
  2. Die Heimatorganisation hat mindestens eines der beiden bwIDM-Entitlements "bwCloud-Basic" oder "bwCloud-Extended" mit dem Account des / der Nutzer:in verknüpft. Details dazu siehe auch Fragen & Antworten zu: Entitlements
  3. Die / die Nutzer:in gibt eine valide und erreichbare E-Mail Adresse bei der Registrierung an. Diese E-Mail Adresse dient als Kontakt für wichtige Benachrichtigungen von der bwCloud-Betriebsgruppe. Die E-Mail Adresse muss die gesamte Zeit über, wie der / die Nutzer:in die bwCloud einsetzt, existieren. Sollte ein:e Nutzer:in nicht mehr erreichbar sein, werden die zugeordneten Instanzen und Ressourcen bis zur Klärung des Sachverhalts gestoppt.

B.1) Wer darf die bwCloud nicht nutzen?[ausschluss]

Basierend auf der Beschreibung der Personengruppen aus Abschnitt A) ergibt sich die Liste der Personen, die von der Nutzung der bwCloud ausgeschlossen sind:


C.1) Wie lange darf die bwCloud genutzt werden?[duration]

Grundsätzlich gibt es keine zeitliche Begrenzung des Nutzungsrahmens. Davon unberührt behalten wir uns vor, bei Nutzungsarten mit Bezug zu einem Studium oder die einem zeitlichen (Semester-) Turnus unterliegen, zur Steuerung der Auslastung und um bislang nicht berücksichtigte Interessenten mit Ressourcen zur versorgen virtuelle Maschinen anzuhalten oder zu beenden. Die davon betroffenen bwCloud Nutzer_innen werden dann rechtzeitig und mit einem Vorlauf darüber informiert.

Verbindliche Zusagen über die Verfügbarkeit oder die Leistungsfähigkeit virtueller Maschinen werden nicht gegeben


D.1) Wie darf die bwCloud genutzt werden?[wie]

Der Leitgedanke der Nutzung der bwCloud wird mit dem Prinzip

FAIR USE

charakterisiert und beschrieben, da die bwCloud eine geteilte Ressource ist, die von den Betriebsstandorten zur Verfügung gestellt wird. Alle Ressourcen (Compute- und Storagekapazitäten, Netzwerkkapazitäten etc.) werden (beispielsweise im Bereich Netzwerk) mit anderen Nutzerinnen und Nutzern der bwCloud sowie mit Mitgliedern der betreibenden Einrichtungen und Organisationen geteilt. Wird beispielsweise die Netzwerkkapazität durch einzelne bwCloud-Nutzer_innen über Gebühr und einseitig konsumiert, betrifft dies nicht nur die anderen bwCloud-Nutzer_innen in der jeweiligen Region, sondern im schlimmsten Fall die gesamte Universität.

FAIR USE bedeutet daher: Jeder bwCloud-Nutzer_in muss sich so verhalten, dass niemand anderes durch die eigenen Aktivitäten gestört, behindert oder in einer anderen Form beeinträchtigt wird.

Im Zweifel bitten wir darum, ein Ticket über das bwSupport-Portal an die bwCloud-Betriebsgruppe zu schicken, in dem der geplante Einsatzzweck beschrieben wird. Wir helfen bei der Bewertung und Einordnung des geplanten Einsatzer der bwCloud und klären auf, ob dies mit der bwCloud oder nicht realiesiert werden kann.

D.2) Umgang bei kritischen Situationen

Zentrale Aufgabe der bwCloud-Betriebsgruppe ist daher nicht nur die Sicherstellung des normalen operativen Betriebs der bwCloud-Infrastruktur zum Wohle aller bwCloud-Nutzer_innen, sondern auch die schnelle und zeitnahe Reaktion auf kritische Situationen.

  1. Da wir generell keine Bewertung der mit den Ressourcen der bwCloud durchgeführten Aktivitäten vornehmen (können), bitten wir in solchen Einzelfällen die jeweiligen Nutzer_innen der bwCloud um eine kurze Rückmeldung und Stellungnahme zu ihren Aktivitäten.
  2. Anschließend findet eine Bewertung und Abwägung der Sach- und Informationslage durch den Entscheidungskreis der bwCloud, bestehend aus Mitgliedern aller bwCloud-Betriebsstandorte sowie der Projektleitung, statt (Einzelfallprüfung).
  3. In dessen Verlauf werden mögliche Maßnahmen kommuniziert und durchgeführt. Diese Maßnahmen können von der Duldung, der Duldung unter Auflagen bis hin zur Einstellung der betroffenen Aktivitäten umfassen.

E.1) Wofür darf die bwCloud genutzt werden?[purpose]

Der Zweck der Nutzung der bwCloud ergibt sich unmittelbar aus den Schwerpunkten der Tätigkeiten der nutzungsberechtigten Personen sowie aus der Natur der Förderung der Hardware. Das bedeutet, dass die bwCloud ausschließlich

Beispielsweise gehören dazu (auszugsweise) der Betrieb von Webseiten, Software zur Organisation von Projekten oder der Betrieb von Umgebungen zur Durchführung spezieller Berechnungen. Zusätzlich dürfen diese Angebote auch weiteren Teilnehmern zugänglich gemacht werden, die in Forschungs- und Lehrprojekten mit den baden-württembergischen Einrichtungen kooperieren.


F.1) Wofür darf die bwCloud nicht genutzt werden?[no_go]

Diese Liste enthält Beispiele und Beschreibungen für Anwendungen, die nicht mit den Ressourcen der bwCloud realisiert werden dürfen. Sie ist nicht vollständig und dient lediglich der Illustration. Sie wird bei Bedarf kontinuierlich erweitert beziehungsweise präzisiert.

Die Betreiber der bwCloud schauen generell nicht "in" die laufenden Instanzen. Das bedeutet, dass von Seiten der bwCloud-Betriebsgruppe keine inhaltliche Überprüfung der Systeme und Dienste, die in einer laufenden Instanz betrieben werden, durchgeführt wird. Sobald aber Kenntnis von möglichen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen der bwCloud oder gegen andere Rechtsnormen vorliegt, behalten wir uns die Durchführung entsprechender Schritte und Maßnahmen vor.

Bitte beachten: Speichern Sie keine personenbezogenen und/oder sensiblen Daten oder Informationen in der bwCloud ab. Wir können kein ausreichendes Schutzniveau anbieten um beispielsweise den Anforderungen der ZENDAS hinsichtlich Datenschutz etc. zu entsprechen.


G.1) Nutzungsperspektiven[nutzungsperspektiven]

Solange keine offizielle Preis- und Kostentabelle kommuniziert ist, ist die Nutzung dieses Dienstes kostenlos, da die technische Infrastruktur und ein Teil des für den Betrieb erforderlichen Personals vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) finanziert werden. Nach der Überführung in den Regelbetrieb ändert sich die Finanzierungsgrundlage grundsätzlich. Obwohl zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Voraussage getätigt werden kann, wie sich die Finanzierung entwickelt ist jetzt schon klar, dass sowohl das Personal als auch die technische Infrastruktur - zunächst teilweise, später überwiegend - von den Betreibern finanziert werden.

Um einen stabilen Betrieb und eine verlässliche Ausbau- und Planungsgrundlage sowohl für die Betreiber als auch für die Nutzer der bwCloud anbieten zu können, werden derzeit verschiedene Vorschläge für Kostenmodelle ausgearbeitet. Sollten entsprechende Entgeltmodelle beschlossen und umgesetzt werden, werden alle Nutzer rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt. Virtuelle Maschinen, die vor der Einführung von Nutzungsentgelten erzeugt wurden, bleiben für eine Übergangsfrist kostenfrei, so dass keine unvorhergesehenen Kosten auf die Nutzer:innen zukommen können.

Wie bei jedem anderen Dienst ist auch die Lebensdauer dieses Dienstes von seiner Nutzungsintensität abhängig. Sofern er nur rudimentär in Anspruch genommen werden sollte, wird er früher oder später eingestellt werden. Die Betreiber verpflichten sich jedoch, die Nutzer rechtzeitig (mit einem Vorlauf von mind. einem Jahr) von einer bevorstehenden Abschaltung in Kenntnis zu setzen, so dass genügend Zeit bleibt, um die Umstellung auf Alternativen zu bewerkstelligen.


Z.1) Formale Informationen[formales]

Version: 2023.01.11-a
Zuletzt geändert: 11.01.2023 - 11:30 Uhr (Levin Patzina)
(Abschnitt E.1) präzisiert

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